„Bei dem ausgegebenen Gutschein handelt es sich um einen Mehrzweckgutschein im Sinne des § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG. Die Ausgabe eines solchen Mehrzweck-Gutscheines ist ein noch nicht der Umsatzsteuer unterliegender Vorgang gem. § 3 Abs. 15 Satz 2 2. Hs. UStG.“
Bitte beachten Sie, dass dieser Gutschein ausschließlich im Hotel Waldkrug einlösbar ist und nicht in den Lifestylewirtshäusern 1643 in Rietberg und SchankhausDiva in Lippstadt.
Unseren Allround-Gutschein erhalten Sie direkt bei uns an der Rezeption.
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